SOFTWARE-LIZENZVERTRAG Zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder als juristische Person) Und
Kurz Medien Inh.: Manuel Kurz Winterseitenweg 53 72270 Baiersbronn Deutschland
Stand: 16.06.2020 1. Gegenstand des Vertrages Die Bestimmungen dieses Softwarelizenzvertrages gelten bis auf Widerruf uneingeschränkt für alle von Manuel Kurz (nachstehend: MK-WebSoft) entwickelten und vertriebenen Softwareprodukte, Software- und Produktkombinationen und die MK-WebSoft Softwareprodukte enthalten (nachstehend: Softwareprodukt), mit Ausnahme derjenigen Software, deren Herstellern der Lizenzgeber nicht ist (nachstehend: Drittanbieter). In diesem Fall gelten die Lizenzbestimmungen des Drittanbieters. Von MK-WebSoft hergestellte Software ist als solche sichtbar und unsichtbar gekennzeichnet. 2. Zustandekommen des Vertrages 2.1 Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugriff oder die Benutzung des Softwareproduktes (oder es einer anderen Person zu genehmigen), erklären Sie, dass Sie mindestens 18 Jahre alt oder älter sind und können ein bindendes Abkommen eingehen. (Eltern oder Erziehungsberechtigte einer Person unter 18 Jahren können dieses Abkommen im Namen des Benutzers akzeptieren). Sie dürfen das Softwareprodukt herunterladen, wenn Sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben und deren Bedingungen zustimmen. 2.2 Bei Vorliegen mehrerer, voneinander abweichenden Versionen des Softwarelizenzvertrages sind diese wie folgt in absteigender Prioritätsreihenfolge gültig: - ein schriftlicher Softwarelizenzvertrag - ein auf einer Webseite veröffentlichter Softwarelizenzvertrag - ein in die Software integrierter Softwarelizenzvertrag 2.3 Der Lizenznehmer hat das Recht, die Vertragserklärung binnen 14 Tagen zu widerrufen und die Software binnen diesem Zeitraum zurückzugeben. 2.4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs an den Lizenzgeber. 2.5 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Kann der Lizenznehmer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, leistet er dem Lizenzgeber Wertersatz. Der Wertersatz beträgt höchstenfalls die Summe des entrichteten Kaufpreises der Software. 3. Nutzungsrechte 3.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches Recht, das Softwareprodukt zu nutzen. Das Softwareprodukt unterliegt den Nutzungsbeschränkungen des jeweiligen Lizenztyps. Die Nutzungsüberlassung erfolgt je nach Lizenzschlüssen entgeltlich oder unentgeltlich. Das Softwareprodukt ist ausschließlich zur Benutzung des Lizenznehmers, durch dessen Mitarbeiter oder durch für den Lizenznehmer tätige Dritte bestimmt. 3.2 Die Gewährung der Software-Lizenz bezieht sich und gilt immer nur für das eingeschränkte Nutzungsrecht des Softwareproduktes auf einer Domain. Technisch ist es möglich einer Domain mehrere Subdomains einzurichten. Soll das Softwareprodukt auf einer Subdomain eingesetzt werden, muss hierfür eine gültige Lizenz vorhanden sein. 3.3 Nutzung ist das Laden, Anzeigen, Drucken, Verwenden, Ausführen, Updaten und Speichern der Software sowie das Zugreifen auf die Software. 3.4 Die Einräumung der Lizenz erfolgt zeitlich unbefristet. Die Lizenz verliert automatisch ihre Wirksamkeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Lizenznehmer gegen irgendeine Bestimmung dieses Softwarelizenzvertrages verstößt. Im Falle der Beendigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software sowie die Sicherungskopie zu vernichten. Der Lizenznehmer kann den Lizenzvertrag jederzeit dadurch beenden, dass er die Software einschließlich der Sicherungskopie vernichtet. 3.5 Der Lizenzgeber ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung oder Genehmigung, sich bei begründetem Verdacht persönlich oder durch einen vom Lizenzgeber beauftragten Dritten beim Lizenznehmer davon zu überzeugen, dass die Bestimmungen diese Vertrages durch den Lizenznehmer eingehalten werden oder wurden. 4. Sicherungskopie Der Lizenznehmer ist berechtigt, soweit dies zur ordnungsgemäßen Nutzung notwendig ist, zu Sicherungszwecken eine Kopie, die Sicherungskopie, der Software für eigene Zwecke anzufertigen. Die Anfertigung von Kopien etwaiger zur Software gehörigen Handbücher und/ oder des etwaigen Begleitmaterials, gleich auf welche Weise, ist dem Lizenznehmer untersagt. 5. Übertragung des Nutzungsrechtes 5.1 Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, das Nutzungsrecht und alle weiteren Rechte aus der Lizenz an einen Dritten zu übertragen. 5.2 Der Lizenznehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens des Lizenzgebers das Software nicht verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen oder anderweitig gewinnbringend vermarkten. 6. Programmänderungen 6.1 Am Softwareprodukt dürfen persönliche Änderungen unter Berücksichtung von Punkt 6.2 vorgenommen werden.
6.2 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige, der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen ohne entsprechende Zusatzlizenzen nicht entfernt oder verändert werden. 7. Urheberrecht 7.1 Die Software einschließlich aller ihre Bestandteile (Produkthandbücher, Technische Unterlagen, Beschreibungen, Designs, Bilder sowie Texte, die in der Software enthalten sind) ist durch internationale Verträge urheberrechtlich geschütztes Material. Der Lizenznehmer erkennt den vorstehend genannten Schutz ausdrücklich an. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild der Software, insbesondere die Gestaltung der Benutzeroberfläche und der Ein- und Ausgabemasken, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den oder die Programm- und Modulnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software und/ oder ihrer Bestandteile. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Software ist untersagt. Eine Verwendung, auch von Teilen, außerhalb dieses Lizenzvertrages und des gewöhnlich vorgesehenen Zwecks der Software ist ausdrücklich nicht gestattet. Die Software ist wie jedes urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln. 7.2 Weitere Teile der Software, z. Bsp. mitgelieferte Designs dürfen ausschließlich nur in Verbindung mit der Software verwendet werden und unterliegen ebenfalls den Bestimmungen des Punktes 7.1.
7.3 Das Nutzen vom Programmcode oder Codeschnipsel aus dem Softwarepaket in anderen Programmen ist weder im Orginal noch in einer abgewandelten Form gestattet.
7.4 Musterprodukt und Musterlogo sind eingetragene Markenzeichen des Lizenzgebers in Deutschland und/ oder anderen Ländern. Andere Marken können eingetragenen Waren- und/oder Markenzeichen ihrer jeweiligen Besitzer sein. 7.5 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Punkten 6.1 bis 7.3 geregelten Bestimmungen verspricht der Lizenznehmer dem Lizenzgeber unter Ausschluss der Einrede eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe von EUR 10.000,00. 8. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS DIE SOFTWARE WIRD "AS-IS" (WIE SIE IST) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND ZUR ÄUSSERSTEN GRENZE DER RECHTLICHEN ZULÄSSIGKEIT LEHNT MK-WEBSOFT ALLE ANDEREN GARANTIEN, AUSDRÜCKLICH AB BEI GESETZ ODER ANDERWEITIGE GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH DER SOFTWARE UND DIE ZUGEHÖRIGE MATERIALIEN, EINSCHLIESSLICH IHRER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, IHRE QUALITÄT, IHRE MARKTFÄHIGKEIT ODER NICHTVERLETZUNG. MK-WEBSOFT ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE, DASS DIE SOFTWARE ODER DIE DAMIT VERBUNDENEN DIENSTLEISTUNGEN ODER DER INHALT SICHER IST, ODER FREI VON PROGRAMMFEHLERN, VIREN, FEHLERN ODER ANDEREN PROGRAMMBESCHRÄNKUNGEN, NOCH WIRD ZUGANG ZUM INTERNET ODER DURCH ANDERE SERVICES ÜBER DIE SOFTWARE GARANTIERT. MANCHE LÄNDER ERLAUBEN DEN AUSSCHLUSS VON IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT, SO DASS DER OBEN GENANNTE AUSSCHLUSS MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZU ZUTRIFFT. IN DIESEM FALL SIND ALLE IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUF EINE DAUER VON 30 TAGEN AB DE ZEITPUNKT DES DOWNLOADS FESTGELEGT. DIESE GARANTIE GIBT IHNEN BESTIMMTE RECHTE. SIE KÖNNEN ANDERE RECHTE HABEN, DIE JE NACH GERICHTSBARKEIT VERSCHIEDEN SIND.DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH DER ERGEBNISSE, QUALITÄT UND LEISTUNG DER SOFTWARE LIEGT BEI IHNEN. 9. Haftung 9.1 Für Schäden haftet der Lizenzgeber nur dann, wenn er oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Lizenzgeber oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Lizenzgebers auf den Kaufpreis der Software begrenzt. 9.2 Der Lizenzgeber haftet nicht bei Datenverlust. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Lizenznehmers geeignet ist und mit beim Lizenznehmer vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Haftung des Lizenzgebers wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. 10. Sonstiges 10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UNKaufrechtes (CISG) und sonstiger Rechtsvorschriften, die aufgrund oder in Ausführung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, bzw. von Rechtsvorschriften supranationaler Einrichtungen Recht der Schweiz sind, soweit sie nicht zwingenden Charakter haben. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzlichen Ansprüche, die mit vertraglichen, bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren. 10.2 Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Lizenzgebers ist dessen Sitz in Baiersbronn. 10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Freudenstadt, sofern der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder er seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzliche Ansprüche, die mit vertraglichen bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren. Der Lizenzgeber ist jedoch berechtigt, Rechte aus denen mit dem Lizenznehmer bestehenden Rechtsverhältnissen am Sitz des Lizenznehmer geltend zu machen.
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